Harmonisierte Einstufung von Stoffen
Erfahren Sie, was die harmonisierte Einstufung von Stoffen ist, wann sie verpflichtend ist und warum sie für Sicherheitsdatenblätter und die Kennzeichnung von Produkten wichtig ist. In diesem Artikel erfahren Sie, wo Sie sie finden, wie Sie ihre Aktualität überprüfen, was die Angaben in Anhang VI der CLP-Verordnung bedeuten und wie Sie bei einer Änderung der Einstufung richtig vorgehen.
Was ist eine Einstufung?
Die Einstufung legt fest, wie gefährlich ein chemischer Stoff oder ein Gemisch ist. Ohne sie können Sie weder ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) erstellen noch die gefährlichen Eigenschaften eines Produkts korrekt bestimmen.
Jeder Stoff und jedes Gemisch muss vor dem Inverkehrbringen eingestuft werden.
Die Vorschriften sind in der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegt. Sie führt ein einheitliches System zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Stoffe und Gemische ein. Gleichzeitig legt sie die Pflichten von Herstellern, Importeuren und nachgeschalteten Anwendern fest.
Was ist eine harmonisierte Einstufung?
Die harmonisierte Einstufung ist eine rechtsverbindliche Einstufung, die in Anhang VI der CLP-Verordnung aufgeführt ist. Alle Angaben aus der Verordnung müssen daher unverändert übernommen werden.
Falls erforderlich, können Sie zusätzliche Gefahrenklassen und die entsprechenden H-Sätze ergänzen und die Einstufung dadurch verschärfen. Die Angaben aus der Verordnung dürfen jedoch weder geändert noch entfernt werden. Eine Ausnahme bilden Mindesteinstufungen. Diese erkennen Sie an einem Sternchen neben dem H-Satz (meist bei akuter Toxizität). Solche Gefahreneinstufungen dürfen zu einer strengeren Einstufung geändert werden, beispielsweise von Acute Tox. 4 H302 zu Acute Tox. 3 H301.
Informationen, die in der harmonisierten Einstufung enthalten sind
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Indexnummer im Format XXX-XXX-XX-X. Nikotin hat beispielsweise die Indexnummer 614-001-00-4.
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Chemische Bezeichnung des Stoffes in allen Amtssprachen der EU.
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CAS-Nummer (falls verfügbar), die von der Organisation Chemical Abstracts Service vergeben wird.
Interessant: Wussten Sie, dass die letzte Ziffer einer CAS-Nummer eine Prüfziffer ist? Nehmen Sie alle Ziffern außer der letzten, multiplizieren Sie jede mit ihrer Position von rechts (1, 2, 3, …), addieren Sie die Ergebnisse und teilen Sie die Summe durch 10. Der Rest der Division ist die Prüfziffer.
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EG-Nummer – EINECS, ELINCS oder NLP (falls verfügbar), die der offizielle Identifikator eines Stoffes in der Europäischen Union ist. Die EG-Nummer besteht aus sieben Ziffern im Format XXX-XXX-X.
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Die Einstufung enthält H-Sätze gemäß Anhang III. Bei einigen H-Sätzen wird der dreistellige Code durch Buchstaben ergänzt, die einer weiteren Differenzierung dienen.
Beispielsweise H360D – Kann das Kind im Mutterleib schädigen. -
Die Kennzeichnung umfasst Gefahrenpiktogramme, Signalwort, H-Sätze und EUH-Sätze.
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Spezifische Konzentrationsgrenzwerte (SCL), Schätzwerte der akuten Toxizität (ATE) und M-Faktoren ergänzen die allgemeinen Regeln, nach denen die Einstufung berechnet wird.
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Anmerkungen erläutern, wie die harmonisierte Einstufung in bestimmten Fällen anzuwenden oder auszulegen ist. So weist beispielsweise Anmerkung C darauf hin, dass bestimmte organische Stoffe als einzelnes Isomer oder als Gemisch mehrerer Isomere in Verkehr gebracht werden können. Der Lieferant muss daher auf dem Etikett angeben, ob es sich um ein einzelnes Isomer oder um ein Isomerengemisch handelt.
Wo finde ich harmonisierte Einstufungen?
Harmonisierte Einstufungen finden Sie in Anhang VI der CLP-Verordnung. Dieser wird regelmäßig durch ATP-Verordnungen (Adaptation to Technical and Scientific Progress, Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt) aktualisiert. Auf Grundlage neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und technischer Entwicklungen werden neue Einstufungen eingeführt, bestehende geändert oder aufgehoben.
Die einzelnen Verordnungen finden Sie beispielsweise auf EUR-Lex, wo die Rechtsvorschriften der Europäischen Union veröffentlicht werden.
Harmonisierte Einstufungen finden Sie außerdem in der Online-Datenbank ECHA CHEM, die von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) verwaltet wird. Dort finden Sie sowohl Stoffe mit harmonisierter Einstufung als auch Stoffe, die von Herstellern oder Importeuren eingestuft wurden.
Ab wann gilt eine harmonisierte Einstufung?
Jede neue Verordnung legt fest, ab wann die harmonisierte Einstufung verbindlich ist (Anwendungsdatum). In der Regel wird außerdem eine Übergangsfrist festgelegt. Während dieses Zeitraums ist die Einstufung noch nicht verpflichtend, sie kann jedoch bereits angewendet werden (Inkrafttretensdatum). Dadurch haben Lieferanten ausreichend Zeit, ihre Dokumentation an die neuen Anforderungen anzupassen.
Das Datum, ab dem die neuen Einstufungen angewendet werden können, finden Sie in der Verordnung stets vor der Tabelle mit den harmonisierten Einstufungen der Stoffe. Die genauen Termine finden Sie außerdem auf EUR-Lex im Abschnitt Informationen zum Dokument.
Zum Beispiel Verordnung (EU) 2025/1222 der Kommission (23. ATP):
- veröffentlicht am 20.06.2025 im Amtsblatt der Europäischen Union,
- in Kraft getreten am 10.07.2025 – ab diesem Tag können die neuen Einstufungen angewendet werden,
- ab dem 01.02.2027 muss die in dieser Verordnung festgelegte harmonisierte Einstufung angewendet werden.
Wie kann ich eine harmonisierte Einstufung überprüfen?
Wenn Sie die harmonisierte Einstufung eines Stoffes überprüfen möchten, suchen Sie ihn in der Datenbank ECHA CHEM. Wir empfehlen die Suche anhand der CAS-Nummer, der EG-Nummer oder der Indexnummer.
Ob ein Stoff harmonisiert eingestuft ist, erkennen Sie an der zugewiesenen Indexnummer. Ein weiteres Merkmal ist die ATP-Nummer, die im Abschnitt Classification & Labeling – Harmonized classifications der Datenbank ECHA CHEM angegeben ist.
In der Software SBLCore finden Sie alle Stoffe mit harmonisierter Einstufung einschließlich der ATP-Nummer. Das System weist Sie außerdem darauf hin, ob die Einstufung aktuell ist oder bereits eine neuere Einstufung gemäß einer anderen ATP-Verordnung gilt. So können Sie leicht überprüfen, dass Sie mit aktuellen Daten arbeiten.
Was ist zu tun, wenn sich die Einstufung ändert?
Prüfen Sie das Inkrafttretensdatum der Verordnung und das Anwendungsdatum der neuen Einstufung. Daraus ergibt sich, wie viel Zeit Ihnen für die Aktualisierung Ihrer Dokumentation bleibt.
Wenn Sie die Software SBLCore verwenden, informiert Sie die Software sowohl im Sicherheitsdatenblatt als auch in der Stoffdatenbank über die Änderung.
Ändert sich die Einstufung eines harmonisiert eingestuften Stoffes, müssen Sie das Sicherheitsdatenblatt und das Etikett spätestens zum Anwendungsdatum der neuen Einstufung aktualisieren.
Achtung! Eine Änderung der Einstufung eines Stoffes bedeutet häufig, dass das Produkt erneut eingestuft werden muss.
Zum Beispiel:
- Die Verordnung wurde am 01.05.2024 veröffentlicht.
- Die neue Einstufung muss ab dem 01.05.2025 angewendet werden.
Die Übergangsfrist beträgt somit ein Jahr. Während dieses Zeitraums müssen Sie das Sicherheitsdatenblatt, das Etikett und alle weiteren erforderlichen Unterlagen aktualisieren.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und ersetzt nicht die geltenden Rechtsvorschriften.
Empfohlene Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 – konsolidierte Fassung der CLP-Verordnung
- Verordnung (EU) 2025/1222 – ATP23
- ECHA CHEM-Datenbank
- EUR-Lex
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