PCN und UFI

PCN-Meldung gefährlicher Gemische gemäß CLP

Das einheitliche PCN-Format dient der Meldung gefährlicher Gemische in allen EU-Mitgliedstaaten. Es basiert auf Anhang VIII der CLP-Verordnung. Die Meldung muss über das ECHA Submission Portal eingereicht werden. Dadurch erhalten medizinische Fachkräfte im Notfall schnellen Zugang zu Informationen über die Gefährlichkeit des Produkts.

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Sie das PCN-Format für alle Gemische verwenden, die Sie in Verkehr bringen und die eine Gefahr für die menschliche Gesundheit (H3XX) oder eine physikalische Gefährdung (H2XX) darstellen.

Wer muss eine PCN Meldung einreichen

Importeur

Importiert ein Gemisch in den Europäischen Wirtschaftsraum. Dieser umfasst die EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein und Norwegen.

Nachgeschalteter Anwender

Stellt ein eigenes Gemisch her, füllt das Produkt in eigene Behälter um oder ändert das Etikett des Produkts.

Lohnformulierer

Ein Unternehmen, das ein Produkt im Auftrag für eine andere Firma herstellt.

Händler

Kauft das Produkt und verkauft es unverändert weiter. Muss prüfen, ob das Produkt in dem Staat, in dem es in Verkehr gebracht wird, gemeldet ist. Falls nicht, muss die Meldung ergänzt werden.

Was muss gemeldet werden

Die Meldung betrifft alle Gemische, die als gesundheitsgefährdend (H3XX) oder physikalisch gefährlich (H2XX) eingestuft sind.

Produkte für die BAUBRANCHE

Produkte für die BAUBRANCHE

Farben und Lacke, Dichtstoffe, Klebstoffe, Putze, Asphaltmischungen

Produkte für den MASCHINENBAU

Produkte für den MASCHINENBAU

Schmierstoffe, Öle, Autokosmetika und -chemikalien, Rost- und Schraubenlöser

Produkte für die LANDWIRTSCHAFT

Produkte für die LANDWIRTSCHAFT

Industriedüngemittel, Herbizide, Insektizide und Fungizide

Produkte für den HAUSHALT

Produkte für den HAUSHALT

Reinigungsmittel, Waschpulver, Lufterfrischer und Duftstoffe

Produkte für die WASSERAUFBEREITUNG

Produkte für die WASSERAUFBEREITUNG

Schwimmbadchemikalien, Wasseraufbereitung in Aquarien, Trinkwasseraufbereitung

Produkte für E-ZIGARETTEN

Produkte für E-ZIGARETTEN

Einwegzigaretten, Nachfüllpackungen für elektronische Zigaretten

Wann ist keine Meldung erforderlich

Die PCN-Meldung gilt nicht für sichere Gemische oder Gemische, die nur als umweltgefährlich eingestuft sind. Sie gilt auch nicht für Gemische aus den folgenden Kategorien:

Kosmetika

Gemische, die nur als Gase eingestuft sind

Pharmazeutika

Gemische unter zollamtlicher Überwachung

Tierärztliche Präparate

Gemische, die für wissenschaftliche Forschung und Entwicklung verwendet werden

Lebensmittel und Futtermittel

Radioaktive Gemische

Welche Werkzeuge kann ich für die Meldung verwenden

Eine PCN-Meldung kann mit verschiedenen Tools erstellt und übermittelt werden. Unabhängig vom gewählten Verfahren muss die Meldung stets im PCN-Format erfolgen und die Anforderungen des Anhangs VIII der CLP-Verordnung erfüllen.

SOFTWARE SBLCore

In der SBLCore-Software erstellen Sie eine PCN-Meldung direkt aus den Informationen im Sicherheitsdatenblatt. Die Software überprüft zudem, ob die Meldung alle erforderlichen Angaben enthält. Dank der S2S-Verbindung kann die Meldung direkt an das ECHA-Portal übermittelt werden, ohne dass ein manueller Upload erforderlich ist.

Mehr über die Software

SOFTWARE IUCLID

IUCLID ist eine Software der ECHA-Agentur und ist sowohl online als auch offline verfügbar. Die Informationen für die Meldung werden manuell eingegeben. Nach Fertigstellung der Meldung wird sie in das ECHA-Portal hochgeladen.

Was muss die Meldung enthalten

Handelsname des Produkts

Art und Größe der Verpackung

UFI Code

(UFI-Generator)

Zielgruppe

(Verbraucher, Fachmann, Industrie)

Zielländer und Sprachen der Meldungen

Vorgesehener Verwendungszweck

(mit Hilfe des EuPCS-Katalogs)

Inhaltsstoffe und ihre Konzentration

(min. 70 % Zusammensetzung des Gemischs)

Physikalische Werte

(Aggregatzustand, Farbe und pH-Wert)

Produkteinstufung und Kennzeichnung

Toxikologische Angaben

Wie bei der Meldung vorzugehen ist

Registrieren Sie sich im ECHA-Portal

Folgen Sie der ausführlichen Anleitung unten. Nach der Registrierung erstellen Sie eine juristische Person („legal entity“). So kann die ECHA die Meldung Ihrem Unternehmen zuordnen. Ohne ein aktives Konto können Sie keine Meldung erstellen oder übermitteln.

Richten Sie ein Nummerierungssystem ein und erstellen Sie UFI

UFI (Unique Formula Identifier) ist ein Code, der sowohl in der Meldung als auch auf dem Produktetikett angegeben sein muss. Er wird aus der VAT‑Nummer des Unternehmens und einem internen numerischen Mischcode erstellt. Legen Sie daher ein klares Nummerierungssystem fest. Jede Zusammensetzung muss einen eigenen Code und eine eigene UFI haben. Zur Erstellung der UFI können öffentlich zugängliche Web-Generatoren verwendet werden.

Erstellen Sie eine Meldung

Die Meldung wird im PCN-Format erstellt. ECHA bietet zur Erstellung der Meldung die eigene Software IUCLID an. Darüber hinaus können Sie auch andere Softwarelösungen nutzen, zum Beispiel SBLCore, das eine direkte Anbindung an das ECHA-Portal und das automatische Versenden von Meldungen ermöglicht. Das gewählte Tool kann die Geschwindigkeit und den Komfort des gesamten Prozesses erheblich beeinflussen.

Prüfen Sie weitere Anforderungen

Bevor Sie die Meldung einreichen, prüfen Sie sorgfältig alle Angaben. Im ECHA-Portal können Sie die Datei validieren und formale Fehler bereits vor der Einreichung erkennen. Die gleiche Prüfung können Sie auch in der Software SBLCore durchführen – noch vor dem Export der Meldung. Nach der Prüfung senden Sie die Meldung ab. Beachten Sie, dass einige Staaten zusätzliche Gebühren erheben können.

Verwalten und aktualisieren Sie Ihre Meldungen

Eine PCN-Meldung ist keine einmalige Aufgabe. Wenn sich die Zusammensetzung des Produkts, die UFI oder toxikologische Daten ändern, müssen Sie die Meldung aktualisieren.

Wie registriere ich mich im Portal

01

Gehen Sie zu ECHA Cloud Services und klicken Sie auf die Schaltfläche „Register“.

02

Geben Sie die Benutzerdaten ein: Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Benutzername und Passwort. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Klicken Sie anschließend auf „Create User“.

03

Sie erhalten eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Klicken Sie auf den Link und melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort an.

04

Klicken Sie im Bereich Dashboard auf „Create new Industry Legal Entity“, geben Sie die Unternehmensdaten ein und bestätigen Sie mit „Create“. Damit ist die Registrierung Ihres Unternehmens bei ECHA Cloud Services abgeschlossen.

05

Sie können eine PCN Meldung im Tool „IUCLID“ im Bereich ECHA Cloud Services erstellen oder fertige Meldungen im ECHA Submission Portal hochladen.

06

Wenn ein anderer Benutzer oder ein anderes Unternehmen das Profil verwalten soll, öffnen Sie den Bereich „Legal Entity“ und wechseln Sie zum Tab „Users“. Klicken Sie oben rechts auf „Add foreign user“, geben Sie die Daten des neuen Benutzers ein und weisen Sie ihm die entsprechenden Rechte zu.

Eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Registrierung finden Sie auch in unserem Video.

VIDEO ABSPIELEN

Derzeit gibt es keine öffentliche Suche, bei der Sie über die UFI herausfinden können, ob ein Produkt gemeldet ist und für welche Länder. Jedes Unternehmen hat nur Zugriff auf seine eigenen Meldungen.
Wenn Sie diese Information benötigen, wenden Sie sich bitte an den Lieferanten des Produkts und bitten Sie ihn um eine Bestätigung der Meldung für das Land, in dem das Produkt vermarktet wird.

Wenn Sie ein Unternehmen aus einem Nicht-EU-Land sind, können Sie die PCN-Meldung in der Anwendung ECHA Cloud Services vorbereiten. Sie haben jedoch keinen Zugang zum ECHA Submission Portal und können die Meldung daher nicht selbst einreichen.
Die Meldung muss von einem Vertreter in der EU für Sie eingereicht werden. Alternativ können Sie sich an ein Beratungsunternehmen wenden.

Die Grundlage vieler Produkte bildet Wasser oder ein anderes Trägermedium. Wenn Sie nicht die vollständige Zusammensetzung kennen, können Sie sie auf diese Weise einfach ergänzen. Wenn Ihnen die genaue Zusammensetzung nicht vorliegt, können Sie eine sogenannte Mischung in Mischung (MiM) in die Meldung einfügen. Voraussetzung ist, dass die UFI dieser Mischung für das Land gemeldet wurde, für das Sie selbst die Meldung einreichen.

Die UFI ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code. Er basiert auf der USt-IdNr. des Unternehmens (oder einem Unternehmensschlüssel) und einem Zusammensetzungscode, den Sie selbst wählen. Dieser Code dient nur dazu, Produkte voneinander zu unterscheiden – es handelt sich nicht um eine offiziell vergebene Nummer oder eine behördlich zugewiesene Angabe.
Sie erstellen die UFI mit einem frei zugänglichen Algorithmus oder einem Online-Generator. Die Erstellung und Zuweisung ist kostenlos.

Nein, aus der UFI selbst lässt sich die Zusammensetzung der Mischung nicht erkennen. Sie kann zwar dekodiert werden, aber es ergibt sich nur die USt-IdNr. des Unternehmens (bzw. ein Unternehmensschlüssel) und ein numerischer Zusammensetzungscode. Angaben zu konkreten Stoffen oder deren Konzentrationen enthält die UFI nicht.

Eine verkürzte Mitteilung wird für Gemische verwendet, die nicht im Rahmen der PCN-Anforderungen gemeldet werden müssen, oder für Gemische, die ausschließlich in Industrieanlagen verwendet werden und nicht weiter in der Lieferkette verteilt werden. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen, das das Produkt in Verkehr bringt, einen ununterbrochenen Zugang (24/7) zu Informationen über die Gefährlichkeit des Produkts über eine Kontaktstelle sicherstellt.

Haben Sie weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns

Rufen Sie an

Mo–Fr 8:00–16:00 +420 604 955 226 (DE)
Anrufen

Chatten

mit AI-Assistenten Chat starten
Chatten

Schreiben Sie uns

wir antworten in kürze sblcore@sblcore.com
Schreiben

Testen Sie SBLCore mit Ihren eigenen Sicherheitsdatenblättern

Sichern Sie sich eine kostenlose Testversion oder entdecken Sie die verfügbaren Optionen.

Wir verwenden Cookies

Wir verwenden Cookies auf unserer Website, um das Verhalten unserer Besucher zu verstehen und ihnen Inhalte nach ihren Präferenzen anbieten zu können.

Mehr über Cookies ×
Funktionelle Cookies
Diese Website verwendet notwendige Cookies, die für das ordnungsgemäße Funktionieren von entscheidender Bedeutung sind. Es gewährleistet die korrekte Darstellung der Seite, ermöglicht die Übermittlung von Formularen und ähnliche notwendige Funktionen. Diese technischen Cookies können nicht deaktiviert werden.
Analytische Cookies
Wir verwenden analytische Cookies, um die Leistung unserer Website zu bewerten. Wir verwenden diese Cookies, um die Anzahl der Besuche, Verkehrsquellen und das Nutzerverhalten auf unserer Website zu verfolgen. So finden wir beispielsweise heraus, nach welchen Informationen sie suchen und welche Informationen für sie am wichtigsten sind. Diese Informationen helfen uns, die Website zu optimieren und unsere Dienste zu verbessern.
Marketing-Cookies
Marketing-Cookies werden verwendet, um relevante Werbung basierend auf Ihren Präferenzen anzuzeigen. Diese personalisierten Inhalte, die von unseren Partnern verwendet werden, können auf verschiedenen Websites erscheinen. Wenn Sie diese Cookies nicht wählen, ändert sich die Anzahl der Werbeanzeigen nicht, sie werden jedoch nicht mehr auf Ihre Interessen zugeschnitten.
26.1.36