Pflichten von Herstellern von Duftkerzen und Diffusoren in der EU gemäß REACH und CLP
Wenn Sie Duftkerzen oder Diffusoren herstellen und diese in der EU verkaufen möchten, sind Sie wahrscheinlich bereits auf Abkürzungen wie REACH, CLP oder UFI gestoßen. Diese Vorschriften legen fest, wie Produkte klassifiziert und gekennzeichnet werden müssen und wann eine Meldung an Giftinformationszentren erforderlich ist.
Muss ich für eine Kerze oder einen Diffusor ein Sicherheitsdatenblatt (SDS) erstellen?
Ein Sicherheitsdatenblatt wird für Produkte erstellt, die als gefährlich eingestuft sind oder Stoffe enthalten:
- persistente, bioakkumulierbare und toxische Stoffe (PBT)
- sehr persistente und sehr bioakkumulierbare Stoffe (vPvB)
- besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC)
- Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwerten (d. h. Stoffe, für die eine maximale Konzentration in der Luft am Arbeitsplatz festgelegt ist)
Das Sicherheitsdatenblatt wird in erster Linie professionellen Abnehmern bereitgestellt. Wenn Sie Kerzen nur an Endverbraucher verkaufen, müssen Sie das Sicherheitsdatenblatt nicht mit dem Produkt übergeben. Sie müssen es jedoch erstellt haben und auf Anfrage bereitstellen.
Bei Duftkerzen und Diffusoren ergibt sich häufig beispielsweise folgende Einstufung:
- H317 (kann allergische Hautreaktionen verursachen)
- H411/H412 (gefährlich für die aquatische Umwelt)
Wie finde ich heraus, ob meine Kerze oder mein Diffusor als gefährlich eingestuft ist?
Um festzustellen, ob ein Produkt gefährlich ist, muss seine Rezeptur bekannt sein, also aus welchen Stoffen es besteht. Die Rezeptur stellt die Funktionalität des Produkts sicher, zum Beispiel dass die Kerze oder der Diffusor duftet.
Die Bestimmung der Gefährlichkeit basiert auf den verwendeten Rohstoffen, zu denen Sicherheitsdatenblätter verfügbar sein sollten.
Aus diesen Rohstoffen werden die einzelnen Stoffe identifiziert und ihre Konzentration im Endprodukt neu berechnet. Auf Grundlage dieser Informationen wird anschließend die Einstufung des Produkts gemäß den CLP-Regeln bestimmt.
Die Berechnung der Einstufung wird in der Regel von einem Spezialisten für Chemikalienrecht durchgeführt, alternativ können spezialisierte Werkzeuge verwendet werden, beispielsweise die Software SBLCore.
Was muss die Verpackung einer Kerze oder eines Diffusors gemäß der CLP-Verordnung enthalten?
Wenn die Kerze oder der Diffusor als gefährlich eingestuft ist oder sensibilisierende Stoffe enthält, müssen sie gemäß der CLP-Verordnung verpackt und gekennzeichnet werden.
Das Etikett kann nicht direkt auf das Wachs der Kerze geklebt werden, da dieses zum Verbrennen bestimmt ist. Eine gefährliche Kerze muss daher in einer Verpackung verkauft werden, die die Kerze direkt enthält (z. B. Glas oder ein anderes Gefäß), auf der das CLP-Etikett angebracht wird.
Das Etikett muss fest mit der Verpackung verbunden, gut sichtbar und leicht lesbar sein.
Dieselben Regeln gelten auch für Stäbchendiffusoren (Rattan), die ebenfalls mit einem CLP-Etikett gekennzeichnet sein müssen.
Wenn das Produkt zusätzlich eine äußere Verpackung oder Schachtel hat, müssen die erforderlichen Informationen auch auf dieser Verpackung angegeben sein.
Bei Kerzen und Diffusoren in kleinen Verpackungen (z. B. unter 125 ml) können Ausnahmen von einigen Kennzeichnungsanforderungen gelten.
Was enthält ein CLP-Etikett üblicherweise:
- Produktname
- Gefahrenpiktogramme
- Signalwort (Gefahr / Achtung)
- H-Sätze (standardisierte Gefahrenhinweise)
- P-Sätze (Sicherheitshinweise)
- Angaben zum Lieferanten
- Nennmenge (bei Verbraucherpackungen)
- UFI-Code, wenn das Produkt der Meldung im PCN-System unterliegt
Zusätzlich werden auf Produkten neben CLP häufig auch Sicherheitspiktogramme gemäß der Norm ČSN EN 15494 angegeben, die Verbraucher auf die richtige Verwendung von Kerzen hinweisen (z. B. eine brennende Kerze nicht unbeaufsichtigt lassen).
Illustrationsbild.
Muss ich Informationen über eine Kerze oder einen Diffusor an PCN melden?
Ja, wenn das Produkt als gesundheitsschädlich oder aufgrund seiner physikalischen Eigenschaften gefährlich eingestuft ist (H2xx oder H3xx), müssen Sie eine Meldung im PCN-System (Poison Centres Notification) einreichen. Die Meldung muss für jeden Mitgliedstaat erfolgen, in dem das Produkt verkauft wird. Eine der Voraussetzungen für die Einreichung ist der UFI-Code, der ebenfalls auf dem Produktetikett angegeben sein muss.
Wann benötige ich einen UFI?
UFI (Unique Formula Identifier) wird für Produkte erstellt, die der Meldung im PCN-System unterliegen.
Es handelt sich um einen sechzehnstelligen alphanumerischen Code, der ein bestimmtes Produkt auf dem Markt mit Informationen über seine Zusammensetzung in der PCN-Meldung verknüpft. Dadurch haben Giftinformationszentren in den einzelnen Staaten Zugriff auf Informationen über die Zusammensetzung des Produkts für Notfälle.
Zur Erstellung eines UFI können Online-Tools verwendet werden, beispielsweise der UFI Generator auf der Website von ECHA.
Ein UFI-Generator ist auch auf unserer Website verfügbar, wo Sie ebenfalls weitere Informationen zur Meldung von Gemischen im PCN-System finden.
Zusammenfassung
Als Hersteller von Duftkerzen und Diffusoren müssen Sie vor dem Inverkehrbringen die Einstufung Ihres Produkts gemäß der CLP-Verordnung bestimmen. Wenn das Produkt als gefährlich eingestuft ist oder bestimmte regulierte Stoffe enthält, müssen Sie ein Sicherheitsdatenblatt erstellen. Bei gefährlichen Produkten ist außerdem eine korrekte Verpackung und Kennzeichnung gemäß CLP erforderlich. Wenn das Produkt als gesundheitsschädlich oder aufgrund seiner physikalischen Eigenschaften gefährlich eingestuft ist, müssen Sie eine Meldung im PCN-System einreichen und den UFI-Code auf dem Etikett angeben.
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