Länder und Sprachen

Sicherheitsdatenblätter für 36 Staaten und 27 Sprachen – schnell und sorgenfrei

Unterstützt obligatorische Meldungen im PCN-Format über das ECHA Submission Portal.
Sicherheitsdatenblätter gemäß REACH, übersetzt in die erforderliche Sprache. Eine Meldung im PCN-Format ist nicht erforderlich.
Sicherheitsdatenblätter nach EU-Verordnung ohne nationale Gesetzgebung
Das Land unterstützt keine Meldungen im PCN-Format. Die Notifizierung unterliegt den nationalen Vorschriften.
Sicherheitsdatenblätter gemäß „KKDIK 29204“.
Sicherheitsdatenblätter gemäß „Sl. glasnik RS“, br. 11/2024.
Sicherheitsdatenblätter gemäß der Verordnung (EU) 2015/830 der Kommission.
Sicherheitsdatenblätter gemäß „Технічного регламенту від 23 липня 2024 р. № 847“.

So funktioniert es

01

Wählen Sie die benötigten Bundesstaaten aus.

Bei der Bestellung der SBLCore-Software wählen Sie ein oder mehrere Länder aus, für die Sie Sicherheitsdatenblätter erstellen möchten. Weitere unterstützte Länder können im Rahmen Ihres Abonnements hinzugefügt oder entfernt werden.

02

Erstellen Sie Sicherheitsdatenblätter gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Software passt das Sicherheitsdatenblatt automatisch an die Anforderungen des ausgewählten Landes an. Basierend auf der resultierenden Klassifizierung fügt sie unter Berücksichtigung der geltenden Gesetzgebung automatisch die entsprechenden Formulierungen hinzu.

03

Übersetzung in die Landessprachen

Sie können jedes erstellte Sicherheitsdatenblatt mit wenigen Klicks in die ausgewählten Amtssprachen übersetzen, die für ein oder mehrere aktive Länder verfügbar sind.

04

Mühelos immer aktuelle Sicherheitsdatenblätter

Die Software überwacht Änderungen in der europäischen Gesetzgebung und in nationalen Vorschriften. Bei Änderungen benachrichtigt sie Sie über veraltete Sicherheitsdatenblätter, schlägt Änderungen vor, erstellt eine neue Version des Dokuments und archiviert die alte Version.

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Prüfen Sie die Softwareoptionen für Ihre Daten oder machen Sie sich mit den einzelnen Varianten einschließlich ihrer Preisbedingungen vertraut.

Bei Übersetzungen achten wir auf Genauigkeit, Verständlichkeit und die Verwendung von Terminologie, die den geltenden Gesetzen entspricht. Wir prüfen und bearbeiten alle Übersetzungen regelmäßig gemäß den aktuellen Änderungen der Vorschriften und der Fachsprache der einzelnen Länder.

Wir überwachen die aktuellen Änderungen der Chemikaliengesetzgebung im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum und in den einzelnen Ländern. Sobald neue Anforderungen dies erfordern, aktualisieren wir unser System umgehend. Betrifft eine Änderung ein bestimmtes Sicherheitsdatenblatt, markiert die Software dies und schlägt während des Updates automatisch die notwendigen Änderungen vor. Sie müssen die Änderungen dann nur noch bestätigen oder gegebenenfalls anpassen.

Das System kennzeichnet automatisch das zu aktualisierende Sicherheitsdatenblatt – orange, wenn es bald abläuft, oder rot, wenn es nicht mehr gültig ist. Die Prüfung umfasst das Format, die verwendeten Stoffe und die Kontrollparameter.

Im SBLCore Blue-Abonnement kann die Länderliste in der Software über das Menü „Abonnement verwalten“ verwaltet werden, das Sie durch Klicken auf Ihr Benutzerkonto in der oberen rechten Ecke erreichen. Der Tab „Länder“ bietet eine Übersicht aller aktuell aktiven Länder, einschließlich Sprachen und Aktivierungsdatum. Ein neues Land kann über die Schaltfläche „Hinzufügen“ hinzugefügt werden. Die Hinzufügung wird sofort wirksam und das Land kann umgehend für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS) oder PCN-Meldungen verwendet werden (abhängig von der Unterstützung des jeweiligen Landes). Um ein Land zu entfernen, wählen Sie es einfach aus und klicken Sie auf die Option „Entfernen“. Die Entfernung kann auf ein bestimmtes Datum festgelegt werden, jedoch nicht vor Ablauf von 30 Tagen nach dem Hinzufügungsdatum. Im Rahmen des Jahresabonnements werden neu hinzugefügte Länder oder Benutzer rückwirkend zum Ende jedes Kalendermonats abgerechnet. Bei der unbefristeten SBLCore Green-Lizenz ist das Hinzufügen eines neuen Landes nach Absprache mit dem Vertrieb oder dem Kundensupport möglich.

Das Sicherheitsdatenblatt bleibt auch dann in der Liste erhalten, wenn das Land, für das es ursprünglich erstellt wurde, deaktiviert wird. Es wird in der Übersicht grau dargestellt, da ohne ein aktives Land seine Gültigkeit gemäß der geltenden Gesetzgebung nicht überprüft werden kann.

Sie können weiterhin mit dem Sicherheitsdatenblatt arbeiten und es nach Bedarf bearbeiten. Allerdings bleiben einige Teile des Dokuments bei der Vorschau und beim Export ausgeblendet.

Eine PCN-Meldung kann nicht eingereicht werden, da hierfür ein aktives Land mit den entsprechenden Verknüpfungen erforderlich ist.

Das Sicherheitsdatenblatt kann auch in die Sprache eines anderen Landes übersetzt werden. Ist dieses Land aktiv, wird ein vollständiges Sicherheitsdatenblatt erstellt, das den Gesetzen des jeweiligen Marktes entspricht.

Wird im Reiter „Formulierungen“ vorab eine benutzerdefinierte Formulierung erstellt, kann diese bei der Erstellung in alle benötigten Sprachen übersetzt werden. Wird das Sicherheitsdatenblatt anschließend in eine andere Sprache übersetzt, wird diese Formulierung automatisch verwendet. Wird eine benutzerdefinierte Formulierung jedoch erst bei der Erstellung eines bestimmten Sicherheitsdatenblatts angelegt und werden keine Übersetzungen hinzugefügt, werden die Abschnitte und nicht übersetzten Formulierungen, die manuell hinzugefügt werden müssen, im neu erstellten Sicherheitsdatenblatt bei der Übersetzung in eine andere Sprache hervorgehoben.

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